FAQs

FAQ's - häufig gestellte Fragen

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Was zählt laut WEG (Wohnungseigentumsgesetz) alles zu den Betriebskosten?

Zu den Betriebskosten zählen sämtliche mit dem allgemeinen Betrieb des Verwaltungsobjektes entstehende Aufwendungen. Dazu gehören Gebäudeversicherung, Verwaltungshonorar, Reparaturfond, Heizkosten (sofern zentral), Wasserkosten etc. Nicht zu den Betriebskosten zählen der Stromverbrauch in der eigenen Wohnung, Haushaltsversicherung, Telefon- und TV-Kabelgebühren.

Wer haftet für nicht zeitgerecht bezahlte Betriebskosten?

Sollten Fristen zur rechtzeitigen Einbringung durch den Verwalter versäumt werden, haftet dieser mit seinem Vermögen.

Wer ist bei vermieteten Wohnungen für die Bezahlung der Betriebskosten zuständig?

Generell ist immer der Wohnungseigentümer für die zeitgerechte Bezahlung verantwortlich.